UAG-Novelle 2024: Neue Pflichten für Betreiber industrieller Anlagen
Seit Januar 2024 müssen Betreiber zusätzliche Umweltbetriebsprüfungen nach §6a UAG durchführen. Der Beitrag erläutert die neuen Anforderungen an die Dokumentation von Abfallströmen, Emissionsgrenzwerten und Energieeffizienzmaßnahmen.
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