Nutzungsbedingungen für die Umweltprüfung

Rechtliche Grundlagen und vertragliche Pflichten gemäß Umweltauditgesetz (UAG). Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dienstleistungen von h.a.l.i.t.z.e.r. im Rahmen der ISO-14001-Zertifizierungsprüfung.

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der h.a.l.i.t.z.e.r. Umweltprüfung GmbH, Nowakring 4b, im Bereich der Umweltbetriebsprüfung nach §6 UAG. Gegenstand ist die Überprüfung der Konformität industrieller Produktionsanlagen mit der ISO 14001 sowie den Anforderungen des Umweltauditgesetzes. Die Prüfung umfasst die Dokumentation von Abfallströmen, Emissionsgrenzwerten und Energieeffizienzmaßnahmen gemäß den aktuellen UAG-Novellen.

§2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Unterlagen über sein Umweltmanagementsystem bereitzustellen. Dazu gehören interne Auditberichte, Nachweise über Schulungen der Umweltbeauftragten sowie aktuelle Messprotokolle. Die Bereitstellung der Betriebsstätte für die Vor-Ort-Prüfung muss mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Mitwirkungspflichten behält sich h.a.l.i.t.z.e.r. das Recht vor, die Prüfung abzubrechen und die bereits angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

§3 Haftungsbeschränkung

h.a.l.i.t.z.e.r. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer Mitarbeiter beruhen. Im Übrigen ist die Haftung auf den Betrag von 500.000 Euro pro Schadensfall begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

§4 Geheimhaltung und Datenschutz

Alle im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen über Betriebsabläufe, Produktionsverfahren und Umweltdaten unterliegen der vertraglichen Geheimhaltung. h.a.l.i.t.z.e.r. verpflichtet sich, die Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, sie ist zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten nach §7 UAG erforderlich. Die Aufbewahrungsfrist für Prüfunterlagen beträgt zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags.

§5 Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten aus §2 ist eine fristlose Kündigung möglich. Im Falle der Kündigung werden bereits erbrachte Prüfleistungen anteilig abgerechnet. Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben. h.a.l.i.t.z.e.r. ist berechtigt, die Zertifizierungsdokumente nach ISO 14001 bei Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung zurückzuhalten.

§6 Änderungen der Nutzungsbedingungen

h.a.l.i.t.z.e.r. behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Neuregelungen oder technischer Entwicklungen erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen werden die Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Auf diese Zustimmungsfiktion wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

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